Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer pädagogische Eigenheit der Schule im Sinn des Schülerbeförderungsrechts bei dem Inklusions- Schulprofil für einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 30a Abs. 3, Abs. 4, Art. 30b, Art. 114 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG, Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 3 SchKfrG, § 2 Abs. 1, Abs. 3 SchBefV
Schülerbeförderungsrecht: Schulprofil "Inklusion" als besondere pädagogische Eigenheit | Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch des Gymnasiums; Nächstgelegene Schule; Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderschwerpunkt Hören); Schulprofil "Inklusion"; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme einer pädagogische Eigenheit der Schule im Sinn des Schülerbeförderungsrechts bei dem Inklusions- Schulprofil für einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderungskosten - Inklusionsschulprofil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2135
- DÖV 2014, 715
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24
Der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Bestimmung einer Schule als nächstgelegen allein nach den in § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 SchBefV festgelegten Kriterien richtet (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - BayVBl 2013, 439).aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV, dessen Regelbeispiele nicht abschließend sind, eng auszulegen (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - BayVBl 2013, 439).
- VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24
Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16).
- VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 2 K 19.01736
Voraussetzungen der Übernahme von Schulwegkosten in Abhängigkeit vom schulischen …
Insoweit zitiert die Klägerin die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 14. Mai 2014, Aktenzeichen 7 B 14.24.In diesem Zusammenhang hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - NJW 2014, 2135) entschieden, dass das Schulprofil Inklusion im Sinne von Art. 30b BayEUG für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine pädagogische Eigenheit der Schule im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV darstellt.
Auch macht sich eine Schule mit Inklusionsprofil die selbstverständliche Einbeziehung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich in allen Förderschwerpunkten im Rahmen der Schulentwicklung zur Aufgabe (so zum Ganzen BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - NJW 2014, 2135 Rn. 26).
- VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
Schülerbeförderung
Ungeachtet dessen befasst sich das von den Klägern zitierte Urteil des Senats vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (NJW 2014, 2135) nicht mit der Frage der Erstattung von Beförderungskosten bei einem Gastschulverhältnis nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG.Die Ausführungen des Senats im Urteil vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (NJW 2014, 2135) lassen sich daher auch wegen der unterschiedlichen Sachlage nicht auf den vorliegenden Fall übertragen - unabhängig davon, dass vorliegend eine Beförderungspflicht bereits nach § 2 Abs. 1 Satz 7 SchBefV gesetzlich ausgeschlossen ist.
- VGH Bayern, 12.05.2022 - 7 BV 20.1967
Klage auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
c) Nicht durchdringen kann die Klägerin mit ihrem Einwand, der Senat habe im Urteil vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (…juris Rn. 25) festgestellt, das Schulprofil "Inklusion" stelle eine pädagogische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV dar und auch das damalige Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst habe in jenem Verfahren ausdrücklich bestätigt, dass Schulen, die das Schulprofil "Inklusion" erfüllten, eine pädagogische Eigenheit im Sinne des Schülerbeförderungsrechts (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV) aufwiesen.Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" weisen damit (nur) für diese Personengruppe eine pädagogische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV auf (BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25).
- VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015
Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit, …
Als pädagogische Eigenheit einer Schule wurde z.B. das Schulprofil "Inklusion" nach Art. 30 b Abs. 3 BayEUG im Sinne des Schülerbeförderungsrechts (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV) bejaht (vgl. BayVGH, U. v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - juris). - VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040
Beförderungspflicht von Schülern
Es sollen nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfasst werden, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16; BayVGH, U.v. 14.4.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25, bezüglich des Schulprofils "Inklusion" i.S. des Art. 30b Abs. 3 BayEUG). - VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650
Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg
Es sollen nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfasst werden, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n. F. 49, 12/16; BayVGH, U. v. 14.4.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25, der für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Schulprofil "Inklusion" i. S. d. Art. 30b Abs. 3 BayEUG als schülerbeförderungsrechtlich relevante pädagogische Eigenheit erachtet). - VGH Bayern, 17.03.2022 - 7 ZB 21.115
Zu den Anforderung an pädagogische Eigenheiten als Voraussetzung für die …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV eng auszulegen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434/436;… B.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 33; v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25). - VG München, 26.04.2016 - M 3 K 14.4113
Schulwegkosten - mit behindertengerechtem Fahrzeug
Die Prüfung der Beförderungskosten richtet sich hier, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 14.05.2014 (7 B 14.24, Rn. 27) festgestellt hat, auch unstreitig gegen den Aufgabenträger des Schülerbeförderungsrechts und nicht gegen den Aufgabenträger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (zum Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, s. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.04.2015 - Az. L 8 SO 49/14 B ER). - VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25;… BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).