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   VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24   

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VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24 (https://dejure.org/2014,12020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2014 - 7 B 14.24 (https://dejure.org/2014,12020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 (https://dejure.org/2014,12020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer pädagogische Eigenheit der Schule im Sinn des Schülerbeförderungsrechts bei dem Inklusions- Schulprofil für einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 30a Abs. 3, Abs. 4, Art. 30b, Art. 114 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG, Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 3 SchKfrG, § 2 Abs. 1, Abs. 3 SchBefV
    Schülerbeförderungsrecht: Schulprofil "Inklusion" als besondere pädagogische Eigenheit | Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch des Gymnasiums; Nächstgelegene Schule; Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderschwerpunkt Hören); Schulprofil "Inklusion"; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer pädagogische Eigenheit der Schule im Sinn des Schülerbeförderungsrechts bei dem Inklusions- Schulprofil für einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Inklusionsschulprofil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2135
  • DÖV 2014, 715
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24
    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Bestimmung einer Schule als nächstgelegen allein nach den in § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 SchBefV festgelegten Kriterien richtet (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - BayVBl 2013, 439).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV, dessen Regelbeispiele nicht abschließend sind, eng auszulegen (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - BayVBl 2013, 439).

  • VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24
    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16).
  • VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 2 K 19.01736

    Voraussetzungen der Übernahme von Schulwegkosten in Abhängigkeit vom schulischen

    Insoweit zitiert die Klägerin die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 14. Mai 2014, Aktenzeichen 7 B 14.24.

    In diesem Zusammenhang hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - NJW 2014, 2135) entschieden, dass das Schulprofil Inklusion im Sinne von Art. 30b BayEUG für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine pädagogische Eigenheit der Schule im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV darstellt.

    Auch macht sich eine Schule mit Inklusionsprofil die selbstverständliche Einbeziehung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich in allen Förderschwerpunkten im Rahmen der Schulentwicklung zur Aufgabe (so zum Ganzen BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - NJW 2014, 2135 Rn. 26).

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439

    Schülerbeförderung

    Ungeachtet dessen befasst sich das von den Klägern zitierte Urteil des Senats vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (NJW 2014, 2135) nicht mit der Frage der Erstattung von Beförderungskosten bei einem Gastschulverhältnis nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG.

    Die Ausführungen des Senats im Urteil vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (NJW 2014, 2135) lassen sich daher auch wegen der unterschiedlichen Sachlage nicht auf den vorliegenden Fall übertragen - unabhängig davon, dass vorliegend eine Beförderungspflicht bereits nach § 2 Abs. 1 Satz 7 SchBefV gesetzlich ausgeschlossen ist.

  • VGH Bayern, 12.05.2022 - 7 BV 20.1967

    Klage auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    c) Nicht durchdringen kann die Klägerin mit ihrem Einwand, der Senat habe im Urteil vom 14. Mai 2014 - 7 B 14.24 - (juris Rn. 25) festgestellt, das Schulprofil "Inklusion" stelle eine pädagogische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV dar und auch das damalige Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst habe in jenem Verfahren ausdrücklich bestätigt, dass Schulen, die das Schulprofil "Inklusion" erfüllten, eine pädagogische Eigenheit im Sinne des Schülerbeförderungsrechts (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV) aufwiesen.

    Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" weisen damit (nur) für diese Personengruppe eine pädagogische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV auf (BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25).

  • VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015

    Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit,

    Als pädagogische Eigenheit einer Schule wurde z.B. das Schulprofil "Inklusion" nach Art. 30 b Abs. 3 BayEUG im Sinne des Schülerbeförderungsrechts (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV) bejaht (vgl. BayVGH, U. v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - juris).
  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Es sollen nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfasst werden, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16; BayVGH, U.v. 14.4.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25, bezüglich des Schulprofils "Inklusion" i.S. des Art. 30b Abs. 3 BayEUG).
  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Es sollen nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfasst werden, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n. F. 49, 12/16; BayVGH, U. v. 14.4.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25, der für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Schulprofil "Inklusion" i. S. d. Art. 30b Abs. 3 BayEUG als schülerbeförderungsrechtlich relevante pädagogische Eigenheit erachtet).
  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 7 ZB 21.115

    Zu den Anforderung an pädagogische Eigenheiten als Voraussetzung für die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV eng auszulegen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434/436; B.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 33; v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25).
  • VG München, 26.04.2016 - M 3 K 14.4113

    Schulwegkosten - mit behindertengerechtem Fahrzeug

    Die Prüfung der Beförderungskosten richtet sich hier, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 14.05.2014 (7 B 14.24, Rn. 27) festgestellt hat, auch unstreitig gegen den Aufgabenträger des Schülerbeförderungsrechts und nicht gegen den Aufgabenträger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (zum Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, s. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.04.2015 - Az. L 8 SO 49/14 B ER).
  • VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).
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